Barrierefreiheitserklärung
Die MOMO Kinderpalliativzentrum Wiener Kinderhospiz gGmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kinderpalliativzentrum.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.
Für neue PDF Dokumente ist beabsichtigt, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.2 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige, vorwiegend ältere Videoinhalte dieser Website verfügen nicht über synchronisierte Untertitel oder vollständige Texttranskripte gemäß WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.2.2 (Captions, voraufgezeichnet) und 1.2.3 (Audiodeskription oder Medienalternative). Eine nachträgliche Behebung bestehender Inhalte ist derzeit nicht geplant.
Für künftig veröffentlichte Videoinhalte wird die Bereitstellung von Untertiteln und Transkripten angestrebt.
c) Inhalte von Drittanbietern
Auf dieser Website ist ein Spendensystem eines Drittanbieters eingebunden. Dieser Inhalt erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.2 nicht vollständig. Da es sich um einen externen Dienst handelt, haben wir keinen Einfluss auf dessen Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. März 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (KJU GmbH) vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.2 AA im Jahr 2026.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.kinderpalliativzentrum.at“ an office@momo.or.at.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträger:innen Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren